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St. Bernward Krankenhaus Aktuelles & Presse

Ab sofort gilt im St. Bernward Krankenhaus die 2G-plus-Regel

Besucher und Begleitpersonen haben nur noch mit Zutritt, wenn sie geimpft oder genesen sind und einen aktuell gültigen, negativen Coronatest vorweisen können.

Aufgrund des geänderten Infektionsschutzgesetzes §28 b vom 24.11.2021 und der steigenden Infektionszahlen passt das St. Bernward Krankenhaus (BK) seine Besuchsregeln an. „Mit diesen Maßnahmen möchten wir weiterhin Besuche ermöglichen und gleichzeitig unsere Patientinnen und Patienten sowie unsere Mitarbeitenden schützen, um die Gesundheitsversorgung in der Region zu sichern“, betont BK-Geschäftsführer Stefan Fischer.

Ab sofort gilt im St. Bernward Krankenhaus die 2G-plus-Regel. Das bedeutet: Es dürfen nur noch geimpfte und genesene Besucher oder Begleitpersonen das Krankenhaus betreten. Zusätzlich müssen alle Besucher und Begleitpersonen ab sechs Jahren bei der Einlasskontrolle einen aktuell gültigen, negativen Corona-Testnachweis (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt, PCR-Test max. 48 Std. alt) zusammen mit ihrem Impfnachweis und ihrem Personalausweis vorlegen. Der Testnachweis muss in einer zertifizierten Teststelle ausgestellt worden sein.

Wer keinen Nachweis vorlegen kann, muss sich an der Teststation am St. Bernward Krankenhaus testen lassen, die sich in unmittelbarer Nähe zum Haupteingang befindet. Die Tests dort sind kostenlos, geöffnet ist die Teststation täglich von 10 bis 16 Uhr. Da je nach Aufkommen gegebenenfalls mit Wartezeiten zu rechnen ist, wird empfohlen, auch die Angebote der zertifizierten Teststellen zu nutzen. Für Kinder unter sechs Jahren bietet das St. Bernward Krankenhaus an der Teststation den Lolli-Test an. An der Teststation am St. Bernward Krankenhaus werden ausschließlich Besucher und Begleitpersonen getestet, es handelt sich nicht um ein öffentliches Testzentrum.

Besucher und Begleitpersonen dürfen das Krankenhaus ausschließlich über den Haupteingang betreten. Alle Besucher müssen sich dort bei der Einlasskontrolle melden und ihren Testnachweis zusammen mit ihrem Impfnachweis und ihrem Personalausweis vorlegen.

Eine Ausnahme gilt für Begleitpersonen in der Zentralen Notaufnahme. Hier gilt die 2G-Regel. Das heißt: Nur geimpfte und genesene Begleitpersonen haben Zutritt, sie müssen aber keinen Testnachweis vorlegen, sondern stattdessen durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Wird der Patient oder die Patientin anschließend stationär aufgenommen, müssen die Begleitpersonen das Krankenhaus verlassen. Eine Besuchsmöglichkeit besteht dann nur mit dem oben beschriebenen Testnachweis.

Besuche sind täglich von 10 bis 18 Uhr möglich. Jede Patientin und jeder Patient darf pro Tag einen Besucher für maximal eine Stunde empfangen. Fest definierte Besucher gibt es nicht, d.h. jede Patientin und jeder Patient darf jeden Tag von einem anderen Angehörigen oder Bekannten besucht werden. Pro Zimmer sollte sich jedoch nur ein Besucher gleichzeitig aufhalten – Patienten in Mehrbettzimmern werden daher gebeten, sich bezüglich der Besuchszeiten abzusprechen. Von diesen Besuchsregelungen ausgenommen sind Besucher der Palliativstation, der Intensivstation, der Frühgeborenenstation und der geburtshilflichen Station. Sie dürfen nach Absprache mit der jeweiligen Station auch länger bleiben, in Sterbefällen sind auch mehrere Besucher zugelassen, dies bitte auch nach Absprache mit der Station. Die oben beschriebenen Testregelungen gelten ausnahmslos für alle Besucher.

Im Kreißsaal-Bereich bleiben die bisherigen Regeln zum größten Teil bestehen, allerdings gilt auch hier ab sofort die 2G-plus-Regel: Die werdenden Mütter dürfen während und nach der Geburt von ihrem Partner oder einer anderen Vertrauensperson begleitet werden, sofern diese geimpft oder genesen sind und einen tagesaktuellen Test vorlegen können. Sämtliche Begleitpersonen müssen im Kreißsaal eine FFP2-Maske tragen.

Die Maskenpflicht bleibt innerhalb des gesamten Krankenhauses bestehen, es ist ohne Ausnahme ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske zu tragen, auch in den Patientenzimmern. Die Besucher werden gebeten, ihre Maske von zu Hause mitzubringen. Auch die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sind weiterhin einzuhalten.

Jeder Besucher und jede Begleitperson muss sich zudem im Krankenhaus registrieren, entweder über die Luca-App oder per Kontaktformular, das am Empfang erhältlich und auch dort wieder abzugeben ist. Der Kontakterfassungsbogen wird drei Wochen lang aufbewahrt und anschließend vernichtet.

Die oben aufgeführten Regelungen gelten nur für Besucher und Begleitpersonen und nicht für Patienten des Krankenhauses, der Ambulanzen oder der Praxis "Physio am BK". Patienten des Krankenhauses werden bei einer stationären Aufnahme im St. Bernward Krankenhaus routinemäßig auf COVID-19 getestet.

Alle Besuchsregeln im Überblick finden Sie hier.

Alle Hinweise für Schwangere finden Sie hier.

 

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